TK – Die Techniker
Kassenartenübergreifende Förderung für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung der Förderung sind ausschließlich die Guttempler in Deutschland verantwortlich.